Georg Plank

Religionsfreiheit als Menschenrecht: Warum Glaubensfreiheit die Würde des Menschen schützt

Stellen Sie sich eine Gesellschaft vor, in der Menschen ihren Glauben nicht frei wählen dürfen. Eine Welt, in der religiöse Überzeugungen aufgezwungen werden und das Verlassen einer Glaubensgemeinschaft mit schwerwiegenden Konsequenzen verbunden ist. Diese Realität existiert auch heute noch in vielen Teilen der Welt – und betrifft Millionen von Menschen.

Die Religionsfreiheit gehört zu den fundamentalsten Menschenrechten. Sie schützt nicht nur die Freiheit, einen Glauben zu praktizieren, sondern auch die Freiheit, keinen Glauben anzunehmen oder eine Religionsgemeinschaft zu verlassen. Doch warum ist dieses Recht so entscheidend für die Würde des Menschen und das friedliche Zusammenleben in pluralistischen Gesellschaften?

Die katholische Kirche hat in ihrer Geschichte einen bemerkenswerten Wandel vollzogen. Über Jahrhunderte hinweg stand sie der Idee der Religionsfreiheit und den Menschenrechten skeptisch bis ablehnend gegenüber. Diese Haltung basierte auf der Überzeugung, dass die katholische „Wahrheit“ die einzig seligmachende sei und daher besondere Rechte und Privilegien genießen sollte.

Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) markierte einen entscheidenden Wendepunkt. Mit der Erklärung „Dignitatis Humanae“ vollzog die Kirche eine grundlegende Neuorientierung:

„Es ist eine offene Tatsache, dass alle Völker immer mehr eine Einheit werden, dass Menschen verschiedener Kultur und Religion enger miteinander in Beziehung kommen und dass das Bewusstsein der eigenen Verantwortlichkeit im Wachsen begriffen ist.“

Diese Erklärung erkannte die Religionsfreiheit als unantastbares Recht an, das in der Würde der menschlichen Person begründet ist. Dies war nicht nur eine theologische Anpassung, sondern ein Paradigmenwechsel im Verständnis der Beziehung zwischen Kirche, Staat und individueller Freiheit.

Der zentrale Gedanke von „Dignitatis Humanae“ ist, dass die Religionsfreiheit in der Würde des Menschen selbst verankert ist. Der Mensch, ausgestattet mit Vernunft und freiem Willen, muss die Möglichkeit haben, seine religiösen Überzeugungen frei zu bilden und zu leben.

Dies bedeutet konkret das Recht, einen Glauben anzunehmen und zu praktizieren, aber auch das Recht, einen Glauben zu wechseln oder keinen Glauben anzunehmen. Denn die Kirche erkannte (endlich), dass echter Glaube nur in Freiheit möglich ist. Zwang und Druck widersprechen dem Wesen des Glaubens und der Würde des Menschen.

Heute ist die Religionsfreiheit in vielen Verfassungen und internationalen Dokumenten verankert. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 hält in Artikel 18 fest:

„Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.“

Tragischerweise ist die Realität oft eine andere. In zahlreichen Ländern wird die Religionsfreiheit massiv eingeschränkt. Es gibt staatliche Repressionen gegen religiöse Minderheiten, soziale Diskriminierung von Andersgläubigen, ja sogar Strafbarkeit des Religionswechsels oder der Religionslosigkeit und verschiedenste Formen der Gewalt gegen religiöse Gemeinschaften und ihre Mitglieder.

Besonders besorgniserregend ist aber auch die zunehmende Radikalisierung religiöser Gruppen 60 Jahre nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil beobachten wir eine beunruhigende Entwicklung.

Oft führt die Vermischung von Religion und Politik zu einer Instrumentalisierung des Glaubens für politische Zwecke. Gerade in den USA und in Teilen der islamischen Welt ist eine Zunahme fundamentalistischer Strömungen zu beobachten, die die Religionsfreiheit anderer einschränken und bedenkliche Ziele umsetzen wollen.

Diese Entwicklung ist besonders gefährlich, weil sich religiöse Extremist:innen auf eine höhere Autorität – auf Gott – berufen und damit ihre Handlungen, manchmal sogar Gewalt, rechtfertigen. Die Geschichte lehrt uns, dass die Vermischung von Religion mit parteipolitischen Anliegen oft fatale Folgen hatte.

Richtig verstandene Religionsfreiheit ist nicht nur ein individuelles Recht, sondern auch ein wesentlicher Beitrag zum Gemeinwohl. Sie ermöglicht ein respektvolles Miteinander verschiedener Weltanschauungen und religiöser Überzeugungen in einer pluralistischen Gesellschaft.

Gerade die christlichen Kirchen mit ihrer langen und manchmal problematischen Geschichte im Umgang mit Andersgläubigen sollten heute Vorreiter beim Schutz der Religionsfreiheit sein.

Die zunehmende Diversität unserer Gesellschaft sehe ich dafür als große Chance. Wir können in unserem Lebensraum – physisch und digital – mit Andersdenkenden und Andersglaubenden ins Gespräch kommen, Gemeinschaft aufbauen und gemeinsam für eine bessere Welt wirken.

Kirchliche Gemeinden würde eine solche Initiative aus ihrer Milieuverengung befreien.

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